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   BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62   

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https://dejure.org/1962,1749
BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62 (https://dejure.org/1962,1749)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1962 - V C 108.62 (https://dejure.org/1962,1749)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1962 - V C 108.62 (https://dejure.org/1962,1749)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Härteausgleich für einen durch Internierung erlittenen Gesundheitsschaden, Sachschaden und Vermögensschaden - Anspruch auf Abgeltung eines Besatzungsschadens - Zuständigkeit für den Erlass von Verwaltungsakten zur Gewährung eines Härteausgleichs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62
    Es ist nämlich herrschende Meinung, daß die, leistunggewährende Verwaltung für geldliche Zuwendungen an Private nicht "unter allen Umständen der gesetzlichen Grundlage" bedarf (BVerwGE 6, 282 [287]).

    Er kann aber - wenn wie hier der parlamentarische Wille zur Abgeltung besonderer Härtefälle in § 40 AbgG deutlich zum Ausdruck gekommen ist und daher die Gewährung eines Härteausgleichs kein ungerechtfertigtes Geschenk bedeutet - die Leistungen, die gewährt werden sollen, festlegen und eine ausreichende Grundlage zum Erlaß von Verwaltungsakten sein (vgl. BVerwGE 6, 282).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62
    Nach diesen Regelbestimmungen (Art. 30 und Art. 83 ff. GG) fällt ohne weiteres in die Zuständigkeit der Länder die Ausführung von Bundesgesetzen, Ausnahmebestimmungen greifen hier nicht durch (vgl. dazu auch BVerfGE 12, 205).
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 79.61

    Entsprechende Geltung der Verfahrensvorschriften des Abgeltungsgesetzes bei

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62
    Über die grundlegende Rechtsfrage dieses Rechtsstreits hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 10. Januar 1962 - BVerwG V C 79/80.61 - (BVerwGE 13, 271) entschieden.
  • BVerwG, 12.04.1961 - V C 32.60

    Anwendbarkeit anderer Gesetze zur Erweiterung der Tatbestände im Bereich des

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62
    Denn jene Worte bringen nur zum Ausdruck, daß die Heranziehung anderer Vorschriften, die eine Haftung der Bundesrepublik begründen oder ausschließen könnten, unzulässig ist und daß sich die Ansprüche auf Abgeltung eines Besatzungsschadens ausschließlich nach den Vorschriften des Abgeltungsgesetzes richten (Urteil vom 12. April 1961 [BVerwGE 12, 181]).
  • BVerwG, 19.10.1965 - V CB 106.64

    Rechtsmittel

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von demUrteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1962 (BVerwG V C 108.62) ab.
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